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Eigentumsgesetz in China veröffentlicht
2007-03-21 00:00

China hat am Montag das Eigentumsgesetz, das kürzlich vom obersten Machtorgan Chinas, dem Nationalen Volkskongress, verabschiedet wurde, im vollen Wortlaut veröffentlicht. In dem Gesetz ist verankert, dass das staatseigene, das kollektive und das private Eigentum gleichberechtigt zu schützen sind.

Das Gesetz, das am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft tritt, schreibt zudem fest, dass das Eigentumsrecht des Staates, des Kollektivs, von Einzelpersonen sowie anderer Rechtsträger gesetzlich geschützt wird. Keine Einheit oder Einzelperson darf dieses Recht verletzen.

(China.org.cn, 20. März 2007)

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