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Chinesisches Arbeitsvertragsgesetz in Kraft getreten
2008-01-04 00:00

Das chinesische Arbeitsvertragsgesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es ist für alle Arbeitgeber in China bindend. In dem Gesetz sind die Arbeitsbeziehungen, die Festlegung des Arbeitsvertrages sowie die Vorgehensweise bei Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz klar festgesetzt. In vielen Klauseln ist das Prinzip zum Schutz der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer klar ausgedrückt. Durch das Gesetz sollen größere Probleme auf dem chinesischen Arbeitsmarkt gelöst werden. Gleichzeitig gilt das Arbeitsvertragsgesetz als ein Fundament zum Aufbau von harmonischen Arbeitsverhältnissen.

Im Arbeitsvertragsgesetz werden die Unterzeichnung, die Erfüllung, das Auflösen und die Einstellung des Arbeitsvertrages klar geregelt. Auch die erforderlichen Inhalte des Vertrages werden darin festgelegt. Zudem heißt es in dem Gesetz, dass der Mindestlohn pro Stunde für vorläufige Angestellte nicht unter dem von der jeweiligen Lokalregierung festgesetzten Betrag liegen darf. Sollten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern keinen Arbeitsvertrag anbieten, so müssen diese eine Entschädigung in doppelter Höhe des normalen Lohns zahlen. Zudem heißt es in dem Gesetz, dass Arbeitgeber, die größere Entlassungen durchführen wollen, die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften mindestens einen Monat vorher davon in Kenntnis setzen müssen. Bei solchen Entlassungsmaßnahmen müssen zudem die Ansichten der Angestellten gehört werden. Das Vorhaben darf zudem erst nach der Genehmigung durch die zuständigen Behörden umgesetzt werden. Der Direktor des Forschungsinstituts für Arbeitsbeziehungen bei der Beijinger Renmin-Universität Chang Kai fasste die Besonderheiten des neuen Arbeitsvertragsgesetzes so zusammen:

"In dem Gesetz ist der Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Arbeitnehmer als Grundsatz und Ausgangspunkt verankert. Dies zielt darauf ab, harmonische Arbeitsbeziehungen aufzubauen, um einen gemeinsamen Nutzen und eine gemeinsame Entwicklung realisieren zu können. Dies gilt als ein Schwerpunkt dieses Gesetzes. Das Gesetz dient dazu, die größten Probleme, die im Rahmen der Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft in China auftreten, zu lösen."

Bei der Ausarbeitung des Arbeitsvertragsgesetzes wurden zirka 200.000 Vorschläge und Anregungen zusammengefasst. Arbeitnehmer aus allen Bereichen, darunter auch ländliche Wanderarbeiter, sowie in China tätige ausländische Unternehmen und internationale Organisationen haben ihre Ansichten über den Gesetzentwurf geäußert. Dieses Vorgehen der chinesischen Legislative zum Schutz der Rechte der Angestellten wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gewürdigt. Einige multinationale Konzerne lehnten hingegen spezielle Klauseln im Gesetz entschieden ab, da ihrer Meinung nach die erhöhten Arbeitsschutzmaßnahmen in China nicht dazu dienen, ihre in dem Land erzielten Profite zu erhöhen.

In der Vergangenheit haben zahlreiche Arbeitgeber einschlägige Vorschriften verletzt, indem sie Angestellte aufforderten, zu kündigen oder bestehende Arbeitsverträge erneut zu unterzeichnen. Die Arbeitgeber wollten durch solch ein Vorgehen das neue Arbeitsvertragsgesetz umgehen. Diese Handlungsweise wurde von der chinesischen Regierung als eine „kurzsichtige Aktion" bezeichnet. Der chinesische Minister für Arbeit und Sozialabsicherung Tian Chengping sagte zum künftigen Systemplan für Arbeit und Sozialabsicherung in China:

"Durch das Anwenden des Arbeitsvertragsgesetzes wird eine umfassende Umsetzung des Arbeitsvertragssystems gefördert. Zudem wird ein System bezüglich des Arbeitsregisters etabliert und die kollektive Beratung verstärkt. Das Prinzip des Mindestlohns wird außerdem weiter verbessert. Auch das normale Wachstum der Gehälter von Arbeitnehmern sowie die Gewährleistung der Bezahlung von Löhnen und Gehältern werden ausgebaut und vervollkommnet. All dies wird die Harmonie in den Arbeitsbeziehungen fördern."

Der Großteil der Unternehmen hat mit einem positiven Echo auf dieses Gesetz reagiert, beispielsweise die Industrial and Commercial Bank of China (ICBC). Der stellvertretende Direktor dieser Bank, Zhang Furong, sagte vor kurzem vor dem Ständigen Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses:

"Wir werden unbeirrt die im Gesetz festgelegten Pflichten erfüllen. Mechanismen zur Koordinierung der Interessen, zum Vorbringen der Anklage, zur Vermittlung beziehungsweise zur Behandlung von Widersprüchen sowie zum Schutz der Rechte und Interessen werden errichtet und verbessert. Direkte und praktische Fragen von allgemeinem Interesse, welche die Arbeitnehmer am meisten betreffen, werden dadurch gelöst. Dank dieses Vorgehens werden standardisierte, ordnungsgemäße, faire und vernünftige, harmonische und stabile sozialistische Arbeitsbeziehungen chinesischer Prägung neuen Typs gestaltet."

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