| Hinweis auf Gründe für die Nichtanwendbarkeit der Visumfreiheit |
| 2026-02-16 13:00 |
Die einseitige Visumbefreiung für die deutschenReisenden wurde bis zum 31.12.2026 verlängert. Zur besseren Unterstützung von Reisenden haben wir mögliche Gründe für Verweigerung der visumfreien Einreise zusammengestellt. Sollte einer der folgenden Fälle auf Sie zutreffen, prüfen Sie bitte unbedingt erneut, ob die Beantragung eines Visums für China erforderlich ist: 1. Erlernen von Kung Fu (z. B. Meihuaquan, Tai Chi usw.) 2. Teilnahme an Sprach- und Kulturkursen 3. Künstler für kommerzielle Auftritte 4. Teilnahme an der Aufzeichnung von TV-Shows oder Online-Shows (ausgenommen sportliche Wettkämpfe) 5. Dreharbeiten für Filme, Serien, Dokumentationen, Werbefilme usw. 6. Reisen nach China zu Zwecken von Interviews, Berichterstattung oder Dreharbeiten für Nachrichtensendungen 7. Ein Praktikum absolvieren 8. Kurzfristige Arbeitsaufträge, wie z. B. Lehr- oder Modeltätigkeiten Die oben genannten Reisezwecke decken einige häufige Fälle ab, die nicht unter die Visumbefreiung fallen.Die Liste dient nur als Referenz. Wir bitten Reisende nach China, anhand ihrer konkreten Situation zu prüfen, ob Ihr Reisezweck die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise erfüllt. Reisendewerden gebeten, rechtzeitig ein Visum zu beantragen, um unnötige Verzögerungen und Verluste zu vermeiden. Sollten weiterhin Fragen zur Visumbefreiung bestehen, können Sie sich gerne an die chinesische Botschaft und die Konsulate sowie an das Chinese Visa Application Service Center wenden. |