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Häufig gestellte Fragen von Ausländern zu Reisen nach China
2025-07-31 16:00

Um Ausländern die Einreise nach China und den Aufenthalt dort zu erleichtern, hat die chinesische Botschaft in Deutschland anhand relevanter offizieller Informationen häufig gestellte Fragen zusammengestellt und wie folgt beantwortet:


1. Frage: Ist eine Verlängerung des Aufenthalts möglich, wenn die visumfreie Aufenthaltsdauer überschritten wird?

Antwort: Ausländer, die sich länger als die visumfreie Aufenthaltsdauer in China aufhalten möchten, sollten vorab bei den chinesischen Auslandsvertretungen ein Visum beantragen, das dem Zweck ihrer Einreise entspricht. Muss man sich aus berechtigten Gründen nach der Einreise länger in China aufhalten, kann man bei der örtlichen Einwanderungsbehörde der öffentlichen Sicherheitsbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.

2. Frage: Ist eine mehrfache Einreise visumfrei möglich? Gibt es Vorgaben zum zeitlichen Abstand zwischen den Einreisen? Und existieren Beschränkungen in Bezug auf die Anzahl visumfreier Einreisen oder die Gesamtdauer des Aufenthalts?

Antwort: Ausländer, die die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise nach China erfüllen, können mehrfach visumfrei einreisen. Derzeit bestehen keine Beschränkungen für die Anzahl der Einreisen oder die Gesamtdauer des Aufenthalts. Es ist jedoch zu beachten, dass während des Aufenthalts keine Aktivitäten ausgeübt werden dürfen, die dem angegebenen Reisezweck widersprechen.

3. Frage: Besteht für Ausländer bei kurzem Aufenthalt in China eine Pflicht zur Unterkunftsregistrierung? Wie erfolgt die Registrierung?

Antwort: Ja. Bei Übernachtung in einem Hotel erfolgt die Registrierung der Unterkunft in der Regel direkt an der Rezeption unter Vorlage eines gültigen Reisepasses oder eines anderen internationalen Reisedokuments. Bei Aufenthalt an einem anderen Ort ist die Registrierung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft persönlich bei der zuständigen Polizeidienststelle vorzunehmen. Hierfür sind ein gültiger Reisepass bzw. ein Reisedokument sowie ggf. ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis erforderlich.

4. Frage: Ist die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch bei der Einreise nach China erlaubt?

Antwort: Nach den Bestimmungen der „Verwaltungsvorschriften für die Einfuhr von Arzneimitteln“ dürfen die Einreisenden, eine angemessene Menge an Medikamenten für den persönlichen Bedarf mitführen. Diese Menge muss verhältnismäßig sein und unterliegt der Kontrolle durch die Zollbehörden.

Besondere Vorschriften gelten für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Webseite der chinesischen Regierung unter:

https://www.gov.cn/hudong/2022-03/31/content_5682682.htm

5. Frage: Ist die Nutzung deutscher Kreditkarten in China möglich?

Antwort: In den meisten Fällen ist die Nutzung ausländischer Kreditkarten (z. B. Visa oder MasterCard) in China möglich, wird jedoch nicht überall akzeptiert. Mobiles Bezahlen ist landesweit weit verbreitet, insbesondere mit den Apps Alipay und WeChat Pay. Es wird empfohlen, ausländische Kreditkarten mit Alipay oder WeChat Pay zu verknüpfen, um bequem per Smartphone zu zahlen. 

6. Frage: Ist das Fahren mit einem deutschen Führerschein in China erlaubt?

Antwort: Mit dem deutschen Führerschein kann man in China nicht unmittelbar Auto fahren. Ausländer, die nicht länger als drei Monate in China aufhalten, können eine vorübergehende Fahrerlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten beantragen, um „mitgebrachte, befristet eingeführte Kraftfahrzeuge“ oder „gemietete chinesische Kraftfahrzeuge“ zu fahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten kann die Gültigkeitsdauer der Fahrererlaubnis auf ein Jahr verlängert werden. 

Für die Beantragung sind der Reisepass, der deutsche Führerschein sowie eine chinesische Übersetzung des Führerscheins vorzulegen. Der Antrag muss bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle der Polizei eingereicht werden. Dabei wird ein Foto aufgenommen. Nach der Teilnahme an einer von der Verkehrspolizei organisierten Schulung über die chinesischen Straßenverkehrsgesetze und -vorschriften wird die Fahrerlaubnis vor Ort ausgehändigt.

7. Frage: Wie erfolgt die Anerkennung deutscher Urkunden in China?

Antwort: Seit 2023 ist China Mitgliedstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Apostille-Übereinkommen“). Die in Deutschland gemäß diesem Übereinkommen ausgestellten Urkunden können mit einer deutschen Apostille versehen und in China verwendet werden. Eine konsularische Beglaubigung bei deutschen oder chinesischen Auslandsvertretungen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

8. Frage: Ist eine Steuerrückerstattung beim Einkaufen in China möglich?

Antwort: Ja. Ausländer, die sich nicht länger als 183 Tage ununterbrochen in China aufhalten, können in Regionen, in denen die Ausreise-Steuerrückerstattung bereits umgesetzt wurde, beim Kauf von erstattungsfähigen Waren in sogenannten „Instant-Refund-Shops“ vor Ort eine Rückzahlung in Höhe des Steuerbetrags in Renminbi (RMB) erhalten. Voraussetzung ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung sowie die Vorautorisierung der Kreditkarte im Geschäft.

Haftungsausschluss: 

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften können sich jederzeit ändern. Es wird empfohlen, stets die aktuellen offiziellen Mitteilungen der zuständigen Behörden zu prüfen.

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