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Home > Themen > Tatsachen über Xinjiang
5. Arbeit und Beschäftigung
2020-11-10 23:03

Aus historischen und einer Reihe von naturbedingten Gründen ist Xinjiang in seiner Entwicklung lange hinter anderen Teilen Chinas zurückgeblieben. Noch vor zehn Jahren gab es einen großen Anteil verarmter Bevölkerung. Vor allem die vier Präfekturen im Süden Xinjiangs (Hotan, Kaxgar, Aksu und Kizilsu Kirgiz) litten unter ungünstigen Umweltbedingungen, einer schwachen wirtschaftlichen Grundlage und gravierenden Mängel an Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus haben religiöse Extremisten radikales Gedankengut verbreitet, sodass viele Einwohner moderner Wissenschaft und beruflichen Fähigkeiten ablehnend gegenüberstanden.

Seit 2012 hat Xinjiang zahlreiche Beschäftigungsprojekte umgesetzt und die Berufsausbildung verbessert. Von 2014 bis 2019 stieg die Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Xinjiang von 11,35 Millionen auf 13,3 Millionen, was einem Zuwachs von 17,2 Prozent entspricht. Seit 2014 hat Xinjiang 2,83 Millionen städtische Arbeitsplätze geschaffen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Beschäftigungsförderung in 22 stark verarmten Bezirken in den vier Präfekturen von Süd-Xinjiang gelegt. Dazu wurde eigens ein dreijähriges Programm eingeführt und erfolgreich umgesetzt. Von 2018 bis Juni 2020 haben insgesamt 221.000 Menschen aus registrierten armen Familien durch Beschäftigungsprogramme Arbeit gefunden. Um die Menschen bei der Arbeitssuche besser zu unterstützen, hat Xinjiang ein fünfstufiges öffentliches Netzwerk zur Arbeitsvermittlung gegründet. Bis Ende 2019 gab es 144 Plattformen über der Kreisebene und 8668 Basisarbeitsagenturen und -stationen.

Menschen verschiedener ethnischer Gruppen gezielt dabei zu helfen, eine Arbeit zu finden, ist etwas völlig anderes als „Zwangsarbeit". Dem Übereinkommen über Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation zufolge ist Zwangsarbeit nach ihrer Definition jene Arbeit oder Dienstleistung, die Menschen gegen ihren Willen unter Androhung einer Bestrafung leisten müssen. In Xinjiang wird jedoch der Wille der Arbeitnehmer als Grundlage für die Gestaltung der Beschäftigungspolitik, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Bereitstellung von beruflicher Ausbildung zugrunde gelegt. Arbeitnehmer aller ethnischen Gruppen haben das Recht, Jobs ganz nach ihrem eigenen Willen zu wählen, ohne dass ihre persönliche Freiheit eingeschränkt wird. Zwangsarbeit u.a. durch Gewalt, Beleidigung, Drohung und Freiheitsbeschränkung ist in Xinjiang gesetzlich verboten und wird entschieden bekämpft. Vereinzelte Verstöße seitens eines Arbeitgebers werden strafrechtlich verfolgt.  

Zudem legt Xinjiang stets großen Wert darauf, dass die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf gleiche Beschäftigungschancen, Entlohnung, Urlaub, Arbeitssicherheit und Sozialversicherung garantiert sind. Niemand darf wegen seiner ethnischen Zugehörigkeit, Herkunftsregion und religiösen Überzeugung diskriminiert werden. Auf der Grundlage von Gleichheit und Freiwilligkeit unterzeichnen sie Arbeitsverträge und stellen in Übereinstimmung mit dem Gesetz ein Arbeitsverhältnis zu ihren Arbeitgebern her. Ihr Gehalt darf nicht niedriger sein als der Mindestlohn in der jeweiligen Region, in der sie arbeiten. Ihre ethnischen Bräuche und Gewohnheiten, ihre Glaubensfreiheit und ihr Recht, ihre eigenen gesprochenen und geschriebenen Sprachen zu verwenden, werden anerkannt und garantiert.

Die beschäftigungsfördernden Maßnahmen in Xinjiang stehen im Einklang sowohl mit Chinas Verfassung und Gesetzen als auch mit den internationalen Arbeits- und Menschenrechtsstandards. Xinjiang hat 26 internationale Arbeitsübereinkommen, einschließlich vier Kernübereinkommen, gewissenhaft umgesetzt. Mit den beschäftigungsfördernden Maßnahmen und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte hat sich der Lebensstandard der Menschen aller ethnischen Gruppen in Xinjiang erheblich verbessert.

Dazu erfahren Sie mehr im Weißbuch „Beschäftigung und Arbeitsrechte in Xinjiang".

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