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6. Religion
2020-11-10 22:56

Xinjiang ist seit dem Altertum wichtiges Durchzugsgebiet und Knotenpunkt für den wirtschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen Ost und West. Damals wie heute koexistieren hier mehrere Religionen.

Vor der Einführung der heutigen Weltreligionen herrschte in Xinjiang die einheimische primitive Urreligion und ein sich daraus entwickelnder Schamanismus. Um das 1. Jahrhundert v. Chr. gelangte der Buddhismus aus Indien über das angrenzende Kaschmir nach Xinjiang. Aufgrund der Förderung seitens der Herrscher verschiedener Fürstentümer entwickelte sich der Buddhismus zur neuen wichtigsten Religion. Um das 5. Jahrhundert brachten die Han mit der Zuwanderung aus Zentralchina den Taoismus nach Xinjiang. Um das 6. Jahrhundert erreichte der Manichäismus von Persien via Zentralasien Xinjiang. Ende des 9. und Anfang des 10. Jahrhunderts schließlich kam der Islam über Zentralasien hierher. Anfang des 16. Jahrhunderts löste der Islam den Buddhismus in seiner Rolle ab und wurde zu der wichtigsten Religion in Xinjiang. Heute noch gibt es in der Region mehrere Religionen, darunter Islam, Buddhismus, Taoismus, Protestantismus, Katholizismus und die östlich-orthodoxe Kirche.

Die Freiheit des religiösen Glaubens ist in der Verfassung der Volksrepublik China verankert. Die Bürgerinnen und Bürger in Xinjiang genießen die Freiheit, sich zu einer Religion zu bekennen oder von ihr loszusagen. Xinjiang hält die Gleichheit aller Religionen aufrecht, zeigt weder Bevorzugung noch Diskriminierung einer Religion und lässt nicht zu, dass eine Religion einer anderen Religion übergeordnet ist. Gläubige und Ungläubige genießen gleiche Rechte und Pflichten.

Gegenwärtig gibt es in Xinjiang ca. 24.800 religiöse Stätten (24.400 Moscheen, 59 buddhistische Tempel, 1 taoistischer Tempel, 227 protestantische Kirchen, 26 katholische Kirchen und 3 orthodoxe Kirchen), in denen fast 30.000 Geistliche wirken. Durch staatliche Mittel wurden Moscheen, Kirchen und Tempel in Xinjiang mit fließendem Wasser, Strom, Erdgas, Radio- und Fernseheinrichtungen sowie Bibliotheken ausgestattet. Das Gesetz schützt normale religiöse Aktivitäten aller Art einschließlich des Besuchs von Gottesdiensten, des Fastens, der Anbetung Buddhas und des Betens. Die Ausübung ihrer Religion ist ausschließlich Angelegenheit religiöser Gruppen und der Gläubigen selbst.

Xinjiang pflegt auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt, Gleichheit und Freundschaft den aktiven Austausch mit anderen religiösen Organisationen weltweit. Anhänger aller religiöser Gemeinschaften aus Xinjiang haben an vielen internationalen akademischen Treffen und Seminaren teilgenommen. Seit 1996 organisiert die Regierung von Xinjiang jedes Jahr Charterflüge nach Mekka. Sie bietet organisierte Hadsch-Reisen an und unterstützt den Pilgergruppen mit medizinischer Versorgung und Übersetzungsdiensten. Xinjiang unterhält gute Beziehungen mit der ägyptischen Al-Azhar-Universität, der pakistanischen Internationalen Islamischen Universität und vielen anderen islamisch geprägten Universitäten. Seit 2001 besteht mit ihnen ein religiöses Austauschprogram für Studierende. Internationale religiöse Organisationen und Gruppen werden ebenfalls regelmäßig zu Freundschaftsbesuchen nach Xinjiang eingeladen.

Wie in vielen Ländern der Welt gilt in China auch die Trennung zwischen Staat und Religion. Keine religiöse Organisation darf sich in politische und Regierungsangelegenheiten einmischen. Keine Person oder Institution darf die Religion dazu benutzen Verwaltung, Justiz, Bildung, Eherecht und Geburtenkontrolle zu beeinflussen, die soziale Ordnung, Arbeitsordnung und Lebensordnung zu behindern oder den ethnischen Zusammenhalt und die nationale Einheit zu untergraben.

Mehr dazu lesen Sie das Weißbuch „Freiheit des religiösen Glaubens in Xinjiang".

 

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