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Aktuelle Mitteilung: Die Bestimmungen über die Corona-Testspflicht für die nach China reisenden Fluggäste werden aktualisiert
2021-02-23 00:09

Ab dem 02. März 2021 werden die Bestimmungen über die Erteilung des grünen QR-Codes mit HDC-Zeichen wie nachstehend angepasst.

 

I. Nukleinsäure-Test

1. Der Nukleinsäure-Test bezieht sich nur auf einen RT-PCR-Test. Das TMA-Testverfahren wird nicht akzeptiert.

2. Probennahme: Rachenabstrich oder Nasenabstrich

 

II. IgM-Antikörper-Test

1. Nur Testergebnisse mit venöser Blutentnahme werden anerkannt.

2. Die Testbescheinigungen müssen folgende Informationen wie Stand der IgM-Antikörper, Venöse Blutentnahme und Test-Methode enthalten.

Alle Testbescheinigungen müssen maschinenschriftlich den Namen der Getesteten, den Namen und die Anschrift der Teststelle, Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme und das Testverfahren aufführen.

 

III. Das Beantragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen

Die negativen Testergebnisse und nachstehende Unterlagen müssen über https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ hochgeladen werden.

1. Reisepass

2. Flugticket

3. Gültiges chinesisches Visum oder gültige chinesische Aufenthaltserlaubnis

4. Deutsches Visum oder deutscher Aufenthaltstitel oder Anmeldebescheinigung (Reisende von Nicht-EU-Ländern)

5. Negative Testergebnisse von Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Tests innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug nach China. Dies gilt auch für die obenerwähnten Transitpassagiere.

6. Die Geimpften müssen zusätzlich die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass vorweisen bzw. mit folgenden Angaben hochladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.

 

IV. Die Voraussetzungen für eine Erteilung des grünen QR-Codes

1. In folgenden Fällen wird der grüne QR-Code mit HDC-Zeichen von chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland erteilt:

~ Sollten die in Deutschland wohnhaften Reisenden mit Direktflügen von Deutschland aus nach China fliegen

~ Sollten die Reisenden von einem Land ohne Direktflugverbindung mit China nur über Deutschland nach China fliegen (Solche Transitpassagiere müssen die grünen QR-Codes von chinesischen Auslandsvertretungen im Abflugsland erteilen lassen und diesen QR-Code mit den erforderlichen Unterlagen nachweisen.)

~ Sollten die Direktflüge zwischen einem Abflugsland und China gestrichen werden und keine Alternative vorhanden sein

2. In folgenden Fällen wird der grüne QR-Code mit HDC-Zeichen von chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland NICHT erteilt:

~ Sollte es Direktflugverbindung zwischen dem Abflugsland und China geben

~ Sollten die Reisenden von Deutschland aus über ein Drittland nach China fliegen

~ Sollten sich die Transitpassagiere vor Deutschland bereits in einem Transitland aufgehalten haben

 

V.Wichtige Hinweise:

1. Die Sonderegelung, dass die Fluggäste die negativen Testergebnissen (ausgestellt am Frankfurter Flughafen bei Centogene, Medical Center sowie der Teststelle im Non-Schengen-Bereich) einfach auf der obenerwähnten Website (https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/) hochladen und quasi automatisch einen grünen QR-Code bekommen, wird ab dem 02. März abgeschafft. Stattdessen müssen Reisende nun die Testergebnisse und erforderliche Dokumente( sieh III.) über die obengenannte Website hochladen und erhalten erst nach der Überprüfung durch das chinesische Generalkonsulat in Frankfurt den grünen QR-Code mit dem „HDC-Zeichen".

2. Die einst auf PCR oder IgM oder IgG POSITIV getesteten und schon auskurierten Reisenden sind gebeten, nachstehende Informationen zur Kenntniss zu nehmen und entsprechende Unterlagen mindestens drei Wochen vor Abflug nach China relevanten chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland vorzuliegen.

(1) Eine Lungenaufnahme (Röntgen oder Computertomographie) mit ärztlichem Befundbericht,

(2)Nach der Lungenaufnahme sind noch zwei negative PCR-Testsergebnisse (mit einem Zeitabstand von mindestens 24. Stunden) erforderlich.

Bitte um Zusendung obiger Unterlagen per Email an chinesische Auslandsvertretungen in Deutschland. Nach einer bestandenen Prüfung ist eine 14-tägige Heimquarantäne vor Abflug nach China erforderlich. Eine formlose Erklärung zur Vollendung der Quarantäne soll auch vorbereitet werden.

Vor dem Abflug nach China werden negative PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit dem Befundbericht der Lungenaufnahme, zwei negative PCR-Ergebnisse, Erklärung zur Vollendung der Heimquarantäne, Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.

3. Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Tests können an unterschiedlichen Teststellen durchgeführt werden, die sich aber im selben Konsularbezirk befinden müssen. (sieh Anhang)

4. Reisende werden gebeten, alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und möglich früh hochzuladen, damit die Unterlagen so schnell wie möglich überprüft werden können. Die chinesischen Auslandsvertretungen werden auch an Feiertagen und Wochenenden die Anträge bearbeiten. Und den grünen QR-Code erteilen.

 

Anhang:

1. Chinesische Botschaft:

test_deu@outlook.com

Konularbezirke: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern

2. Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg:

hhchgk.test@gmail.com

Konularbezirke: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

3. Chinesisches Generalkonsulat in München:

konsular.muc@gmail.com

Konularbezirke: Bayern

4. Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt a.M.:

consulate.frankfurt.test@gmail.com

Konularbezirke: Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen

5. Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf:

test_dus@outlook.com

Konularbezirke: Nordrhein-Westfalen

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