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Stellungnahme des Pressesprechers der chinesischen Botschaft zur chinesischen Visapolitik
2013-08-20 16:17

Neulich haben einige deutsche Staatsbürger sich in den Medien darüber beschwert, dass China seine Visa-Regeln für Deutsche verschärft hätte und dass es Unklarheit über neue Regeln gebe. Dazu möchte ich folgende Bemerkungen machen.

1, am 1. Juli dieses Jahres trat das neue „Gesetz der Volksrepublik China über die Regelung der Ein- und Ausreise“ in Kraft. Zu seiner Ausführung wurden die „Verwaltungsvorschriften der Volksrepublik China über die Regelung der Ein- und Ausreise von Ausländern“ erlassen, die am 1. September 2013 in Kraft treten werden. Den internationalen Gepflogenheiten angepasst dienen die neuen Regelungen dem Zweck, den Personenverkehr zwischen China und dem Ausland und die Öffnung nach außen weiter zu fördern. Die bisherige Visa-Handhabung, bei der es diverse Probleme gegeben hat, kann dadurch verbessert und normiert werden, ein besserer Service wird dadurch angeboten. Das chinesische Außenministerium hat alle ausländischen Botschaften in Beijing bereits durch Verbalnote, Briefings usw. über diese Änderungen informiert. Die Texte von oben genanntem Gesetz und Vorschriften sind auf der Webseite sowohl des chinesischen Außenministeriums als auch aller chinesischen Vertretungen im Ausland bekannt und jede Zeit lesbar gemacht worden.

2, das Büro des Beauftragten des chinesischen Außenministeriums in der Sonderverwaltungszone Hongkong hat in seinen „Merkblättern zur Beantragung eines China-Visums“ eindeutig darauf hingewiesen, dass “die Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis von Hong Kong das China-Visum in ihrem Heimatland beantragen sollen.” Einige wenige Ausländer, die diesen wichtigen Hinweis übersehen haben, betrachten das Büro in Hong Kong als einen Standort, wo man “Express-Visum” für China erhalten könnte, was zu Schwierigkeiten, über die manche Deutsche sich beklagen, führen.

3, hier möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die deutschen Staatsbürger, vor allem Geschäftsleute, vor der Einreise nach China durch eine Agentur bei der chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den 3 Generalkonsulaten in Deutschland ein Visum beantragen sollen. Das Verfahren ist unkompliziert, bei der normalen Bearbeitung dauert es nur 4 Arbeitstage. Auch nach dem Inkrafttreten der neuen Reglungen wird es weiter so bleiben. Im Vergleich dazu brauchen die chinesischen Bürger für ein Visum nach Deutschland längere Wartezeit, komplizierteres Verfahren und viel mehr Unterlagen.

Wir sind bereit, unsere Arbeit weiter zu optimieren, mit den deutschen Behörden gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, mit dem Ziel, das Visumverfahren auf der Basis der Reziprozität und des gegenseitigen Nutzens zu vereinfachen und den Personenverkehr zwischen beiden Ländern zu erleichtern.

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