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Die aktualisierten Bestimmungen über die Corona-Testpflicht und Gesundheitserklärung für die nach China reisenden Fluggäste
2022-12-28 09:00

Ab dem 8. Januar 2023 Beijinger Zeit führt die chinesische Regierung die "Einordnung und Behandlung der Coronavirus-Infektionen als Kategorie B der Infektionskrankheiten" ein und implementiert vorläufige Maßnahmen für den Personalverkehr zwischen China und Ausland. Dementsprechend gelten die folgenden neuesten Bestimmungen bezüglich der Corona-Testpflicht und Gesundheitserklärung für die nach China reisenden Fluggäste:

1. Testpflicht

(1) Alle nach China reisenden Fluggäste sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden vor Abflugszeit nach China einen PCR-Test durchzuführen. Die Fluggäste mit negativem Testergebnis dürfen nach China reisen. Bei postivem Ergebnis darf man erst abreisen, wenn das Testergebnis negativ ist.

(2) Die Transitfluggäste von Deutschland und über Deutschland dürfen sich innerhalb von 48 Stunden vor Abflugszeit nach China entweder in Abflugsländern oder in Transitländern per PCR-Test testen lassen. Bitte beachten Sie den Zeitunterschied zwischen dem Abflugs- und Transitort und arrangieren entsprechend den Zeitpunkt und Ort des PCR-Tests.

(3) Die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben keine spezifischen Teststellen bestimmt oder beauftragt. Die Fluggäste dürfen bei allen amtlich anerkannten Teststellen sowie Hausärzten in Deutschland den PCR-Test durchführen lassen.

2. Gesundheitserklärung

(1) Ab dem 8. Januar 2023 Beijinger Zeit ist Beantragung des grünen QR-Codes bei der chinesischen Botschaft bzw. Generalkonsulaten nicht mehr erforderlich.

(2) Alle nach China reisenden Fluggäste sollten ihr PCR-Testergebnis in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes eintragen. Das kann über WeChat, Website https://htdecl.chinaport.gov.cn sowie App des Zollamtes geschehen.

(3) Fluggäste, deren Gesundheitserklärung normal ist und bei der routinemäßigen Infektionskontrolle durch das Zollamt keine Auffälligkeiten aufweisen, dürfen in die Öffentlichkeit entlassen werden. Für Fluggäste, deren Gesundheitserklärung Auffälligkeit aufweist und/oder die Symptome wie Fieber aufweisen, wird das Zollamt einen Schnelltest durchführen. Bei positivem Testergebnisdürfen die Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben oder ähnliche selbst schützende Maßnahmen ergreifen. Für alle anderen Fälle wird dringend eine ärztliche Behandlung empfohlen. Bei negativem Testergebnis wird das Zollamt gemäß dem Gesundheits- und Quarantänegesetz bei Grenzüberschreitung routinemäßige Einreisekontrolle durchführen.

3. Wichtige Hinweise

(1) Bitte beachten Sie die Selbstschutzmaßnahmen vor der Abreise und minimieren damit möglichst das Infektionsrisiko.

(2) Bitte machen Sie rechtzeitig den PCR-Test vor der Abreise nach China und geben Sie wahrheitsgemäß die Gesundheitserklärung ab.

(3) Die Bestimmungen treten ab Mitternacht am 8. Januar 2023 Beijinger Zeit in Kraft. Es gilt allenFluggästen, deren geplante Ankunftszeit in China danach ist. Fluggäste, die am 06. Januar von Deutschland nach China fliegen, müssen weiterhin einen grünen QR-Code beantragen.

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