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Die aktualisierten Bestimmungen über die Corona-Testpflicht für die nach China reisenden Fluggäste
2022-05-24 17:00

Ab heute werden die Bestimmungen über die Corona-Testpflicht für alle Fluggäste von Deutschland oder über Deutschland nach China aktualisiert. 


1.Welche Testpflicht müssen die Reisenden erfüllen? 

Ab heute entfällt die Pflicht zum IgM-Antikörpertest. Von allen Fluggästen werden ohne Abfrage des Impfstatus, die nach China reisen, ZWEI negative RT-PCR-Testergebnisse und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die RT-PCR-Testergebnisse müssen innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugszeit hintereinander von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden, während der zweite RT-PCR-Test maximal 24 Stunden vor geplanter Abflugszeit durchgeführt werden muss. Der Antigen-Test muss innerhalb von 12 Stunden vor Abflugszeit in einer Teststelle gemacht werden. 

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abstrichnahme. Der Testnachweis muss ausdrücklich Datum der Abstrichnahme ausweisen. Sollte Sie am 30. Mai, 17:45 abfliegen, muss der erste RT-PCR-Test erst nach 17:45, 28. Mai, der zweite RT-PCR-Test nach 17:45, 29. Mai, und der Antigen-Test nach 05:45, 30. Mai durchgeführt werden.

Die Transitfluggäste haben die Möglichkeit, sich im Transitgebiet an der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (das Medical Center am Flughafen Frankfurt) testen zu lassen, wo Real-time-PCR (Doppeltest) mit zwei unterschiedlichen Reagenzien angeboten ist. Die somit sich ergebenden zwei negativen RT-PCR-Testergebnisse werden ebenfalls von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt. Die Transitpassagiere sind auch verpflichtet, einen Antigen-Test innerhalb von 12 Stunden vor geplanter Abflugszeit durchzuführen.

Die Fluggäste von Lufthansa können sich hier über die Testmöglichkeiten und Termine informieren:  www.fraport.com/lh-testing

Für die Fluggäste anderer Fluggesellschaften bitte hier:www.fraport.com/de/geschaeftsfelder/betrieb/medical-center/corona-testmoeglichkeiten.html


2.Wichtige Hinweise auf die Tests 

Die chinesischen Auslandsvertretungen haben keine spezifischen Teststellen  bestimmt oder beauftragt. Sie dürfen sich in allen amtlich anerkannten Teststellen in Deutschland die RT-PCR-und Antigen-Tests durchführen lassen.

Bei RT-PCR-Test:

Der RT-PCR-Test bezieht sich auf real-time PCR oder reverse transcription PCR (RT-qPCR). Das TMA-Testverfahren wird nicht akzeptiert. Die Probennahme soll Nasopharyngealabstrich oder Nasen-Rachenabstrich sein. 

Bei Antigen-Test:

Der Antigen-Test bezieht sich nur auf einen Test in einer fachlichen Teststelle. Selbsttest wird nicht akzeptiert. Die Probennahme soll Nasopharyngealabstrich oder Nasen-Rachenabstrich sein. Der Nachweis des Antigen-Tests ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument zu erbringen. „Abfotografierte“ Nachweise gelten nicht als in digitaler Form vorliegende Nachweise. Die Antigen-Testsergebnisse müssen der Fluggesellschaft vor dem Abflug zur Überprüfung vorgelegt werden. 

Alle Testbescheinigungen müssen maschinenschriftlich den Namen der Getesteten, den Namen und die Anschrift der Teststelle, Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme und das Testverfahren aufführen.


3.Welche Voraussetzungen müssen die Genesenen erfüllen, um den grünen QR-Code zu beantragen?

Die Genesenen sind die Personen, die einst per PCR POSITIV getestet und auskuriert sind. Sie sind gebeten, mindestens drei Wochen vor Abflug für ein Prüfungsverfahren einzuplanen und folgende Unterlagen an chinesische Auslandsvertretungen in Deutschland vorzulegen.

(1) Zwei RT-PCR-Tests (mit einem Zeitabstand von mindestens 24 Stunden) erforderlich und deren negative Ergebnisse.

(2) Die obigen Ergebnisse sind innerhalb von 72 Stunden nach dem ersten RT-PCR-Test per Email an chinesische Auslandsvertretungen in Deutschland zu senden, für eine Vorprüfung. Dann ist eine 14-tägige Heimquarantäne vor Abflug nach China erforderlich. Eine Erklärung (Anhang II) zur gesundheitlichen Selbstkontrolle muss ausgefüllt und abgegeben werden, wenn QR-Code beantragt wird. 

(3) All diese Unterlagen samt Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis müssen unter https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den entsprechenden chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Sie zur Einreise nach China berechtigt.

4.Die Bedingungen für Erteilung der grünen QR-Codes

(1)Der grüne QR-Code wird nur an die Reisenden erteilt:

·die in Deutschland wohnhaft sind und mit Direktflügen von Deutschland aus nach China fliegen

·die von einem Land ohne Direktflugverbindung mit China kommen und über Deutschland nach China fliegen. Aber solche Transitpassagiere müssen einen grünen QR-Code von chinesischen Auslandsvertretungen im Abflugsland erteilen lassen und diesen QR-Code mit den erforderlichen Unterlagen nachweisen können

·die zwar von einem Land mit Direktflugverbindung mit China kommen, aber die Direktflüge nach China gestrichen wurden und keine Alternative zur Verfügung haben

(2)In folgenden Fällen wird der grüne QR-Code von chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland NICHT erteilt:

·Sollte es Direktflugverbindung zwischen dem Abflugsland und China geben

·Sollten die Reisenden von Deutschland aus über ein Drittland nach China fliegen

·Sollten sich die Transitpassagiere vor Deutschland bereits in einem Transitland aufgehalten haben

5.Brauchen die Kinder unter 6 Jahren auch einen grünen QR-Code?

Grundsätzlich ja. Aber wenden Sie sich bitte an die chinesische Auslandsvertretung, die sich in Ihrem Konsularbezirk befindet. Eine Erklärung (Anhang II ) durch die begleitenden Personen ist erforderlich. 

6.Wie und wo kann man einen QR-Code beantragen?

Laden Sie bitte folgende Unterlagen hier hoch: https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/

·negative Testnachweise(2 RT-PCR-Testsergebnisse) 

·Flugticket

·Reisepass

·Visum oder Aufenthaltserlaubniss (für nicht deutsche Nationalität)

·Impfnachweis oder digitales Impfzertifikat der EU(wenn vorhanden)

·Personal Health Monitoring Form (für Genesene)

Sollte sich der erste RT-PCR-Test und der zweite RT-PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk befinden, können Sie bei „Ort der Teststelle”den Ort der ersten RT-PCR-Teststelle ankreuzen. Z.B. haben Sie sich in Berlin und in Frankfurt testen lassen, bei „Ort der Teststelle”dürfen Sie für alle RT-PCR-Tests Berlin ankreuzen.

1. Chinesische Botschaft:

test_deu@outlook.com

Konsularbezirke: Berlin,Brandenburg,Sachsen,Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern

2. Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg:

hhchgk.test@gmail.com

Konsularbezirke: Bremen,Hamburg,Niedersachsen,Schleswig-Holstein

3. Chinesisches Generalkonsulat in München:

konsular.muc@gmail.com

Konsularbezirke: Bayern

4. Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt a.M.:

consulate.frankfurt.test@gmail.com

Konsularbezirke: Rheinland-Pfalz,Saarland,Baden-Württemberg,Hessen

5. Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf:

test_dus@outlook.com

Konsularbezirke: Nordrhein-Westfalen


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