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Die Bestimmungen über die Corona-Testspflicht für die nach China reisenden Fluggäste
2022-01-26 22:45


Seit 06.11.2020 besteht für alle nach China reisenden Fluggäste ab sechs Jahren vor dem Abflug eine Corona-Testpflicht (PCR und Antikörper IgM). Die PCR- und IgM-Tests müssen zur geplanten Abflugszeit maximal 48 Stunden zurückliegen. Nach Prüfung von chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland verfügen die Reisenden einen grünen QR-Code. QR-Code muss der Fluggesellschaft vor der Reise zur Überprüfung vorgelegt werden. Ohne den gültigen grünen QR-Code droht der Beförderungsausschluss durch die Fluglinien.


FAQ über die Beantragung eines grünen QR-Codes


1. Wann darf ich mich testen lassen?  

Fliegen Sie am TT.MM nach China ab, sollen Sie sich am TT-2 testen lassen. Z.B fliegen Sie am 18.03 nach China ab, sollen Sie sich am 16.03 testen lassen. Maßgeblich ist das Datum der Abstrichnahme, nicht der Zeitpunkt. Der Testnachweis muss ausdrücklich Datum der Abstrichnahme ausweisen. 


2. Wo darf ich mich testen lassen?

Die Chinesischen Auslandsvertretungen haben keine spezifischen Teststellen bestimmt oder beauftragt. Sie dürfen sich in allen ordentlichen Teststellen in Deutschland die PCR-und IgM-Tests durchführen lassen.

Sie können sich in verschiedenen Teststellen testen lassen, aber die Teststellen sollen sich im selben Konsularbezirk befinden. 


Bei PCR-Test:

Der PCR-Test bezieht sich nur auf einen RT-PCR-Test. Das TMA-Testverfahren wird nicht akzeptiert. Die Probennahme soll Rachenabtrich oder Nasenabstrich sein.


Bei IgM-Antikörper-Test:

Nur Testergebnisse mit venöser Blutentnahme werden anerkannt.

Die Testbescheinigungen müssen folgende Informationen wie Stand der IgM-Antikörper, Venöse Blutentnahme und Test-Methode enthalten.

Alle Testbescheinigungen müssen maschinenschriftlich den Namen der Getesteten, den Namen und die Anschrift der Teststelle, Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme und das Testverfahren aufführen.


3. Wie beantrage ich einen grünen QR-Code?

Die negativen Testergebnisse von PCR und IgM und nachstehende Unterlagen müssen über https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ hochgeladen werden.

·Reisepass

·Flugticket

·Gültiges chinesisches Visum oder gültige chinesische Aufenthaltserlaubnis

·Deutsches Visum oder deutscher Aufenthaltstitel oder Anmeldebescheinigung (Reisende ohne deutsche Reisepässe)

·Negative Testergebnisse von PCR- und IgM-Antikörper-Tests innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug nach China.

·Impfnachweis/bescheinigung oder digitales COVID-Impfzertifikat der EU

Die Geimpften müssen zusätzlich die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass vorweisen bzw. mit folgenden Angaben hochladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle. Die geimpften müssen 14 Tage nach der zweiten Einzelnimpfung erst nach China reisen.


4. In welchen Fällen wird der grüne QR-Codes von chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland (nicht) erteilt?

(1) In folgenden Fällen wird der grüne QR-Code von chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland erteilt:

~ Sollten die in Deutschland wohnhaften Reisenden mit Direktflügen von Deutschland aus nach China fliegen

~ Sollten die Reisenden von einem Land ohne Direktflugverbindung mit China nur über Deutschland nach China fliegen (Solche Transitpassagiere müssen die grünen QR-Codes von chinesischen Auslandsvertretungen im Abflugsland erteilen lassen und diesen QR-Code mit den erforderlichen Unterlagen nachweisen.)

~ Sollten die Direktflüge zwischen einem Abflugsland und China gestrichen werden und keine Alternative vorhanden sein

(2) In folgenden Fällen wird der grüne QR-Code von chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland NICHT erteilt:

~ Sollte es Direktflugverbindung zwischen dem Abflugsland und China geben

~ Sollten die Reisenden von Deutschland aus über ein Drittland nach China fliegen

~ Sollten sich die Transitpassagiere vor Deutschland bereits in einem Transitland aufgehalten haben

5. Welche Voraussetzungen müssen die Genesenen erfüllen, um den grünen QR-Code zu beantragen.

Die Genesenen sind die Personen, die einst auf PCR oder IgM POSITIV getestet und schon auskuriert sind. Sie sind gebeten, nachstehende Informationen zur Kenntniss zu nehmen und entsprechende Unterlagen mindestens drei Wochen vor Abflug nach China relevanten chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland vorzuliegen.

(1)Eine Lungenaufnahme (Röntgen oder Computertomographie) mit ärztlichem Befundbericht,

(2)Nach der Lungenaufnahme sind noch zwei negative PCR-Testsergebnisse (mit einem Zeitabstand von mindestens 24. Stunden) erforderlich.

Bitte um Zusendung obiger Unterlagen innerhalb von 72 Stunden nach dem ersten PCR-Test per Email an chinesische Auslandsvertretungen in Deutschland. Nach einer bestandenen Prüfung ist eine 14-tägige Heimquarantäne vor Abflug nach China erforderlich. Eine Erklärung (http://de.china-embassy.org/chn/sgyw/P020210907025332802814.docx) zur Vollendung der Quarantäne soll auch vorbereitet werden. 

Vor dem Abflug nach China werden negative PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden (2 Tage) zurückliegen. Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit dem Befundbericht der Lungenaufnahme, zwei negative PCR-Ergebnisse, Erklärung zur Vollendung der Heimquarantäne, Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.

6. Brauchen Sie Kinder unter 6 Jahren auch einen grünen QR-Code?

Grundsätzlich ja. Aber wenden Sie sich bitte an die chinesische Auslandsvertretungen, die sich in Ihrem Konsulbezirk befindet. Eine Erklärung (http://de.china-embassy.org/chn/sgyw/202109/P020210912005150619377.doc) durch die begleitenden Personen ist erforderlich.

Anhang:

1. Chinesische Botschaft:

test_deu@outlook.com

Konularbezirke: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern

2. Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg:

hhchgk.test@gmail.com

Konularbezirke: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

3. Chinesisches Generalkonsulat in München:

konsular.muc@gmail.com

Konularbezirke: Bayern

4. Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt a.M.:

consulate.frankfurt.test@gmail.com

Konularbezirke: Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen

5. Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf:

test_dus@outlook.com

Konularbezirke: Nordrhein-Westfalen


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