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Wichtige Hinweise auf die Corona-Tests vor Abflug für die Fluggäste nach China
2020-07-27 23:49

I. Aufgrund der gemeinsamen Mitteilung von chinesischem Amt für Zivilluftfahrt, Chinesischer Zollbehörde und chinesischem Außenministerium vom 20. Juli ist die Chinesische Botschaft gerade dabei, hier in Deutschland die Möglichkeit zur Einführung der Corona-Testpflicht für Fluggäste nach China vor Abflug (Abkürzung: Corona-Testpflicht) umfassend zu evaluieren. Sobald hierfür die Voraussetzungen heranreifen und sich in konkreten Maßnahmen konkretisieren, werden wir Sie rechtzeitig darüber auf der Website der Chinesischen Botschaft informieren. Das heißt, dass alle Fluggäste, die jetzt mit Direktflügen von Deutschland fliegen, unterliegen im Moment keiner Testpflicht.

 

II. China hat inzwischen bereits in Russland, Ägypten, Pakistan, Bangladesch, Saudi Arabien Testpflicht für Fluggäste nach China eingeführt. (Die Länderliste wird ständig aktualisiert https://hr.cs.mfa.gov.cn/help_two/help-two/gj.html)

Alle Fluggäste, die von Deutschland mit Zwischenlandung in den obrigen Ländern nach China reisen, unterliegen schon heute die Testpflicht. Fluggäste sollen sich mit den negativen Corona-Testergenissen an die Chinesische Botschaft oder Generalkonsulate wenden und Bescheinigung ausstellen lassen. Die Fluggesellschaften werden die Fluggäste auffordern, vor An-Board-Gehen nach Zwischenlandung diese Bescheinigung vorzuzeigen.

a) Die Gültigkeitsdauer von Testergebnissen und Teststelle

Die Corona-Tests sind innerhalb von den 5 Kalendertagen vor Ihrem Abflug nach China durchzuführen. Im Moment sind keine Teststellen von Chinesischer Botschaft bestimmt. Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärzte, Krankenhäuser, Kliniken, Gesundheitsämter. Das Testcenter von CENTOGENE am Flughafen Frankfurt a.M. empfiehlt sich als eine Anlaufstelle für einen Schnelltest.

b) Nichtchinesische Fluggäste werden darum gebeten,

- die Kopie vom Reisepass,

- das negative Testergebniss,

- die ausgefüllte und unterzeichnete Gesundheitserklärung

per Email je nach dem Ort der Teststelle an jeweiligen Chinesische Botschaft oder Generalkonsulate (siehe Anhang) zu schicken. Nach einem Überprüfungsverfahren werden die anerkannten Gesundheitserklärungen wieder an die Passagiere zurückgeschickt. Die Passagiere sollen die zurückgeschickten Gesundheitserklärungen ausdruckenund zum Flughafen mitnehmen. Bitte achten Sie auf die Gültigkeitsdauer der Gesundheitserklärungen für den Flug. Zeigen Sie die Gesundheitserklärungen vor Boarding unaufgefordert vor.

 

Anhang:

I. Die Emailaddresse zu Corona-Test-Frage von Chinesischer Botschaft und Chinesischen Generalkonsulaten in Deutschland:

Chinesische Botschaft: test_deu@outlook.com

Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg: hhchgk.test@gmail.com

Chinesisches Generalkonsulat in München: konsular.muc@gmail.com

Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt a. M.: frankfurt_test@outlook.com

Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf: test_dus@outlook.com

 

II. Konsularbezirk

Chinesische Botschaft: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern

Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Chinesisches Generalkonsulat in München: Bayern

Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt a. M.:Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen

Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf: Nordrhein-Westfalen

 

III. Gesundheitserklärung

 

                                                                                                                                                                                         Die Chinesische Botschaft

                                                                                                                                                                                                   27. Juli 2020

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